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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00 (https://dejure.org/2002,14591)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.02.2002 - 18 B 693/00 (https://dejure.org/2002,14591)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 18 B 693/00 (https://dejure.org/2002,14591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vater-Kind-Beziehung in Form einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Lebensgemeinschaft; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Bedeutung und Heilung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 589/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - 18 B 1908/00

    Voraussetzungen zur Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00
    Ergänzend sei zur Frage der Rechtswidrigkeit der von dem Antragsgegner unter dem 7. Dezember 1999 verfügten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis angemerkt, dass der Senat die mit der Neufassung des § 19 AuslG zum 1. Juni 2000 in Kraft getretenen Erleichterungen zum Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, die nach der Zulassung einer Beschwerde prinzipiell zu berücksichtigen sind, vgl. den Senatsbeschluss vom 22. Juni 2001 - 18 B 553/00 -, vorliegend nicht in den Blick zu nehmen braucht, weil bezüglich des insoweit maßgeblichen Rechts - ebenso wie hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen für das Entstehen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ausländers - - vgl. den Senatsbeschluss vom 4. Mai 2001 - 18 B 1908/00 -, EZAR 023 Nr. 23 = NVwZ-Beil.

    I 2001, 83 = DVBl. 2001, 1547 (Ls) - auf den Zeitpunkt der zuletzt erteilten/verlängerten Aufenthaltserlaubnis abzustellen ist.

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00
    Unabhängig davon kann der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung die Zulassung der Beschwerde hier auch deshalb nicht rechtfertigen, weil die von dem Antragsteller angesprochene Problematik, ob eine Vater-Kind-Beziehung in Form einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten Lebensgemeinschaft besteht - wie auch das Bundesverfassungsgericht in der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 - , NVwZ 200, 59 ausdrücklich klargestellt hat -, auf die Würdigung der tatsächlichen Umstände des konkreten Falles zielt.
  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00
    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -, DVBl. 2001, 1747 = NVwZ 2001, 1392, demzufolge eine unterlassene Anhörung ab dem Zeitpunkt nachgeholt ist, "ab dem die Anhörung abgeschlossen ist, die Behörde also abschließend Stellung nimmt".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1977 - IV B 2122/77
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00
    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 1977 - IV B 2122/77 -, NJW 1978, 1764.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 10 B 270/10

    Ersetzung einer Anhörung wegen einer Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch (

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 10 B 2139/02 -, juris; Beschluss vom 4. September 2008 6 B 735/08 , juris; weitergehend: OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 18 B 693/00 -, juris und Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 19 B 2717/97 -, juris, wonach es ausreicht, dass die Anhörung nachholbar ist.
  • VG Hamburg, 26.01.2021 - 7 E 4846/20

    Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von sog. CBD-Ölen erfolglos

    Auch wenn eine Anhörung der Antragstellerin erforderlich gewesen wäre, würde der darin liegende Verfahrensfehler nicht zu einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche bis zu einer Entscheidung der Antragsgegnerin über diese führen, da der in der unterbliebenen Anhörung liegende Verfahrensfehler nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 HmbVwVfG voraussichtlich geheilt werden wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 4.2.2002, 18 B 693/00, juris Rn. 10).
  • LSG Hessen, 05.09.2006 - L 9 SO 48/06

    Sozialhilfe - Auskunftsanspruch nach § 117 SGB 12 - Ehegatte des

    Eine etwaige Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 24 Abs. 1 SGB X kann nämlich schon dann nicht zur Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs führen, wenn - wie hier - die Anhörung (zumindest) noch nachgeholt werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 18 B 693/00 - juris m.w.N.).
  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    Dessen ungeachtet ist eine Heilung im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG NRW stets anzunehmen, wenn der Betroffene in einem beim Verwaltungsgericht gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines belastenden Verwaltungsaktes Gelegenheit gehabt hat, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und der Antragsgegner sich in seiner Antragserwiderung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt hat, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/10 -, Rn. 9, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2003 - 10 B 2139/02 -, Rn. 3, juris, bzw. schon dann, wenn im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens überhaupt noch eine Anhörungsmöglichkeit besteht, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2010 - 7 B 1293/10 -, Rn. 13, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2002 - 18 B 693/00 -, Rn. 10, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 18 B 2157/02

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Scheitern der ehelichen

    I 7/2001 S. 83, und vom 4.2.2002 - 18 B 693/00 - d. h. am 30.3.2002 nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - L 8 R 289/12
    Eine etwaige Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 24 Abs. 1 SGB X kann nämlich nicht zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs führen, wenn sie noch nachgeholt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.2.2002, 18 B 693/00, juris, m.w.N. zur vergleichbaren Vorschrift des § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).
  • VG Köln, 22.02.2021 - 20 L 1440/20
    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 04.02.2002 - 18 B 693/00 - BeckRS 2015, 50959 und OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 - NVwZ-RR 2007, 364.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05

    Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung

    Der von der Antragstellerin geltend gemachte Anhörungsmangel ist für die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nach der Senatsrechtsprechung - vgl. Senatsbeschluss vom 4. Februar 2002 - 18 B 693/00 - schon deshalb unerheblich, weil eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 28 VwVfG NRW schon dann nicht zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bis zur Entscheidung der Widerspruchsbehörde führt, wenn - wie hier - die Anhörung (zumindest) noch mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG NRW) .
  • VG Minden, 31.10.2005 - 7 L 717/05

    Zahnarzt darf vorläufig nicht weiter praktizieren

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.02.2002 - 18 B 693/00 -, und VG Minden, Beschluss vom 12.11.2004 - 7 L 892/04 -.
  • VG Minden, 23.07.2003 - 7 L 678/03
    Dabei kann die Kammer dahinstehen lassen, ob ein Anhörungsmangel vorliegt (vgl. § 24 Abs. 1 SGB X), denn nach gefestigter Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschluss vom 04.02.2002 - 18 B 693/00 -, kann eine etwaige Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 28 VwVfG NRW - für § 24 Abs. 1 SGB X gilt nichts anderes - schon dann nicht zur Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bis zur Entscheidung der Widerspruchsbehörde führen, wenn - wie hier - die Anhörung (zumindest) noch nachgeholt werden kann.
  • VG Minden, 22.07.2003 - 7 L 685/03
  • VG Minden, 28.07.2003 - 7 L 712/03

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung i.R.d. Zahlung von

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